Adjudikation
Streit war gestern – heute gibt’s Lösungen
Die Adjudikation beschreibt im deutschen Bauwesen vor allem außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern. Die Durchführung erfolgt durch einen oder mehrere Adjudikatoren, welche neutral zu den Parteien und mit gemeinsamem Fachwissen agieren. Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet hierzu mit seinen Bausachverständigen in Zusammenarbeit mit renommierten Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht ein Dispute Adjudication Board, welches tiefgründig mit Blick auf Technik und die Gesetzgebung eine Lösung gemeinsam mit den Parteien ausarbeitet, die fair und auch realistisch ist.
Multikausale und komplexe Streitthemen sind im Bauwesen oft Usus. So wird im Detail, nahezu in jedem Fall, ein Techniker und ein Jurist zur Lösung eingesetzt, da es schlussendlich auch jede Seite betrifft. In diesem Zuge bilden Techniker und Jurist ein Dispute Adjudication Board, das die jeweilige Problemstellung allumfassend beleuchtet und untersucht.
Vorteilhaft ist die Regelung des Adjudikationsverfahren mit einer Ausgestaltung im oder zum Abschluss des Bauvertrages. Auf diese Weise können legale, aber vor allem auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die für den jeweiligen Fall entsprechend formulierbar sind.
Die Adjudikation ist im Bauwesen vor allem als baubegleitendes „Streitvermeidungs- und/oder Streitbeilegungsinstrument“ effektiv, siehe z. B. VOB/B § 18 Abs. 3:
„Daneben kann ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart werden. Die Vereinbarung sollte mit Vertragsabschluss erfolgen.“
Adjudikationen führen so, mit einer zum Bauabschluss bereits festgelegten Auslegung, in aller Regel zu einem deutlich stabilerem Bauablauf. Neben der zum Baubeginn bereits vereinbarten projektbegleitenden Adjudikation kann das Verfahren auch erst im Streitfall selbst einberufen werden.
Im Falle von Baustreitigkeiten reduziert oder eliminiert das Verfahren regelmäßig erhebliche Bauverzögerung und/oder Kostenerhöhungen durch langwierige und oftmals leider auch unnötige Streitereien. Mehrere Monate, nicht selten auch mehrere Jahre kann ein Bauvorhaben schon mal stillstehen, wenn sich die Fronten erhärtet und die Gerichtsverfahren zäh hinziehen. Dass Kostenerhöhungen durch Stillstand im Bauwesen dramatische Züge annehmen können, ist sicher allseits bekannt.
Wurde ein Adjudikationsteam als mittig-neutral zwischen den Parteien arbeitenden Fachleuten vorab damit beauftragt, Problemfälle gemeinschaftlich mit den Beteiligten zur Lösung zu führen, so können beispielsweise Streitereien zu Mangelhaftigkeiten schnell beraten und dadurch meist ebenso schnell gelöst werden, bevor kostenintensive und langwierige juristische Prozesse eingeleitet werden. Beide Parteien erhalten hiermit zum jeweilig vorliegenden Streitgegenstand ad-hoc Unterstützung durch das Fachwissen der Sachverständigen und der Fachanwälte.
Die durch eine baubegleitende Adjudikation entstehenden Kosten sind im Vergleich zu den Kosten durchschnittlich eintretenden Streitverfahren vor Gericht, einem dazu in aller Regel durchgeführten selbstständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich beauftragten Sachverständigen und den sonstigen prozessbegleitenden oder dadurch provozierten Kosten (z. B. durch Bauverzögerung), verschwindend gering. Oft wird die Adjudikation aus Kostengründen großen Projekten zugedacht. Eine derartige Ansicht kann von Sachverständigenseite mit Blick auf die in über 20 Jahren durch das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bearbeiteten Fällen nicht geteilt werden. Im Gegenteil, gerade während der Bauphasen von Ein- und Zweifamilienhäusern, wie auch kleinerer Mehrfamilienobjekte kommt es regelmäßig zu erheblichen Kostenerhöhungen durch Streit. Mehrere zehntausende, oft auch hunderttausende Euro Mehrkosten und monate- oder jahrelanger Stillstand am Bau sind keine Seltenheit.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®, wie auch Anwälte rechnen Ihren Aufwand nach tatsächlich erbrachter Leistung ab. Durch das während der Problemstellung mögliche Handeln, können umwegfreie Lösungen auf das jeweilige Problem direkt ausgearbeitet werden. So werden vereinbarte Bauziele bestenfalls nicht beeinträchtigt. Das Objekt geht am Ende mangelfrei und mit beidseitiger Zufriedenheit an den neuen Eigentümer über, die Nutzung kann wie vereinbart pünktlich starten.
Für weitere Informationen hierzu stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 0821- 60 85 65 – 40 zur Verfügung.
Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (Siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).