1. Zum Nachweis des Bestandschutzes für ein Fenster in einer Grenzwand.
2. Zum Abwehrrecht des Nachbarn gegen einen Anbau an eine grenzständige Giebelwand mit Fenster.
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden