Aktualisierung des Schimmelleitfadens durch das Umweltbundesamt (UBA) – Streichung der Nutzungsklasse IV
„…Die Einführung des Nutzungsklassenkonzepts im Schimmelleitfaden 2017 hatte das Ziel, in Abhängigkeit der Nutzung betroffener Innenräume und damit der potenziellen Gesundheitsgefährdungen, Anforderungen an Schimmelsanierungen abstufen zu können. Das bedeutet, dass für Räume, die regelmäßig durch Personen genutzt werden, höhere Anforderungen gelten als in wenig oder gar nicht durch Personen genutzten Räumen. Neben raumhygienischen Überlegungen stand bei der Festlegung der Nutzungsklassen (NK), besonders der NK IV, die Forderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, mit im Vordergrund.
Dieses neu eingeführte Nutzungsklassenkonzept wurde in Fachkreisen zunächst begrüßt, aber sehr bald zeigten sich Meinungsverschiedenheiten und Kritik an dessen Auslegung und Anwendung in der Praxis. Themen waren dabei immer wieder die Zuordnung der Nutzungsklasse zum entsprechenden Raum, die Auslegung der Definition für Nutzungsklasse IV und, daran anknüpfend, die Vorgehensweise bei der Schimmelsanierung….“
Quelle und Volltext: bausv.online