Deutschland: „..Mit einem Abnahmeprotokoll wähnen sich viele auf der sicheren Seite, doch dabei kann einiges schiefgehen. Diese Fehler sollten Sie vermeiden.
Die Abnahme ist für Handwerker von großer rechtlicher Bedeutung, da sie damit zum Beispiel Anspruch auf den restlichen Werklohn haben und die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt.
Damit die förmliche Bauabnahme gültig ist, bedarf es der Unterschrift des Bauherrn auf dem Abnahmeprotokoll. Vorsicht ist geboten, wenn nur Bauleiter oder Architekt unterzeichnen, denn die benötigen eine Vollmacht oder Prokura vom Bauherrn.
Im Abnahmeprotokoll können die vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfristen noch mal geändert werden. Hier gilt es für Handwerker genau hinzusehen, denn die…“
Quelle und Volltext: handwerk.com