Keine Beschwerde gegen Ablehnung eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens
OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 – 28 W 589/18
Die Ablehnung der Erholung eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen zu einem in das Gerichtsverfahren eingeführten Privatgutachten eines anderen Sachverständigen in einem Hauptsacheverfahren ist nicht selbstständig mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de