Deutschland: „.. Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände waren 2020 aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitweise nur stark eingeschränkt möglich. Besonders belastend konnte das für Menschen sein, die in Wohnungen lebten, die nach europäischer Definition als überbelegt gelten. In Deutschland waren davon knapp 8,5 Mio. Personen betroffen. Wie das Statistische Bundesamt nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote damit bei 10,3%. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der EU-SILC-Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.
Zur Erinnerung: Als überbelegt gilt eine Wohnung nach europäischer Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:
ein Gemeinschaftsraum,
ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind….“
Quelle und Volltext: baulinks.de