Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aushändigen. Dabei handelt es sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages.
Zur Erinnerung: Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage außerordentlich wichtig werden – dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlorengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das jedoch nicht möglich. (…)
Quelle und Volltext: baulinks.de