Olching: „… Im Prinzip ist das 63 Quadratmeter große Gebäude seit 76 Jahren geduldet. Dies liegt zum Teil an der Entstehungsgeschichte, die aus der Aktenlage der Stadt hervorgeht. Denn bereits der erste Antrag, der etwa Mitte 1944 gestellt wurde, wurde nur für zwei Jahre auf Widerruf genehmigt.
Gleichzeitig war am 18. Juli 1944 die Ausnahme vom Bauverbot beantragt worden. Dies wurde jedoch knapp drei Monate später abgelehnt. Der Antrag habe nicht den im Behelfstypenplan festgelegten Ausmaßen entsprochen, hieß es damals. Weil die Baracke innerhalb dieses Vierteljahres bereits errichtet worden war, beließen es die damaligen Behörden bei der Duldung. Gegen die Belassung auf Kriegsdauer gebe es keine Bedenken, lautete die Begründung. Für die aktuelle Stadtverwaltung steht über siebeneinhalb Jahrzehnte später fest: „Es liegt keine gültige Baugenehmigung vor.“ So stand es in der Sitzungsvorlage….“
Quelle und Volltext: merkur.de