„…Noch 5 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Wohnungsnot eine der größten sozialen Herausforderungen – Städte waren zerstört, Wohnungen unbewohnbar. Viele Menschen lebten in Notunterkünften, Kellern oder überfüllten Wohnungen. Zudem suchten rund 12 Mio. Heimatvertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten und Flüchtlinge Wohnraum.
Vor 75 Jahren, am 28. März 1950, verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das Erste Wohnungsbaugesetz (Deutscher Bundestag Drucksache Nr. 567, 703). Damit wurde die Grundlage für den Wiederaufbau und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in der frühen Bundesrepublik geschaffen. Zuvor hatte der Bundesminister für Wohnungsbau Eberhard Wildermuth in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes (1/567) den Wohnungsbedarf auf bis zu 6 Mio. Wohnungen beziffert. Nach der ersten Lesung der Regierungsvorlage, war es in nur einem Monat gelungen einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Entwürfen zu finden, der von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen wurde und dem Plenum am 28. März 1950 vorlag…“
Quelle und Volltext: bauletter.de