München: „… Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte am Freitag 250 Tagessätze zu je 530 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung.
Auch den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht bestätigt. Laut Anklage soll er die Mieter des Uhrmacherhäusls rausgeekelt haben, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet….“
Quelle und Volltext: br.de