
Umfasst die Baugenehmigung für ein Wohngebäude auch Ferienwohnen?

Bauherr muss Bestandsschutz beweisen!

Gemeinde muss für Fehler des Schallschutzgutachters einstehen!

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch




