Augsburg: „…Die ersten Informationsschreiben zur reformierten Grundsteuer kommen bei Grund- und Hausbesitzern an. Viel Zeit bleibt den Eigentümern nicht – aber es gibt einiges zu beachten.
Vier Monate. So lange haben Haus- und Grundstückseigentümer Zeit, die Formulare zur neuen Grundsteuer-Berechnung auszufüllen und einzureichen. Das ist die Kurzfassung – ganz so einfach ist das aber nicht. Worauf man bei dieser Steuererklärung achten muss und was eventuell zeitlich zu beachten ist, sind Fragen, mit denen sich die Eigentümer auseinandersetzen müssen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de