Immer wieder sieht man Balkone mit überbordendem Pflanzenbewuchs. Aber wo sind die Grenzen des Erlaubten? Mieter und Vermieter sind dabei oft verschiedener Meinung.
Grundsätzlich darf der Mieter seine Mieträume – einschließlich Balkon, Terrasse oder Loggia – durchaus so nutzen, wie er will. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. So dürfen durch die Balkon-Nutzung eines Mieters nicht die Belange anderer Mieter im Haus unzumutbar beeinträchtigt werden. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de