„…Im Hausbau deckt die Gewährleistung grundsätzlich alle Bauten und Einbauten ab, die für den Betrieb des Hauses notwendig sind und die mit dem Unternehmer in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden. „Dazu gehört zum Beispiel auch die Heizungsanlage oder die gesamte Elektroinstallation,“ erläutert Becker. „Eventuell anders lautende Formulierungen in Bauverträgen, die darauf abzielen, bestimmte betriebsnotwendige Einbauten von der Gewährleistung auszunehmen, sind unwirksam.“
Allerdings greift die Gewährleistung nur, wenn der Mangel nicht durch verbrauchsbedingten Verschleiß verursacht wurde, sondern bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden hat, ohne dass er vom Bauherrn hätte bemerkt werden können….“
Quelle und Volltext: bauen.de