Deutschland: „..Die Prüffähigkeit einer Abrechnung ist ein Teil der partnerschaftlichen Ausführung und Bezahlung des Bauvertrages. Weil in der Praxis oft ziemlich nachlässig mit den Modalitäten der Abrechnung umgegangen wird, sind Prozesse mit diesem Thema für Auftragnehmer immer wieder heikel.
Es ist eine Besonderheit des Baurechts, dass Auftragnehmer genau für die ausgeführten Mengen bezahlt werden. Das bedeutet, dass sie präzise Kilo für Kilo, Quadratmeter für Quadratmeter usw. bezahlt werden. Dem steht gegenüber, dass sie deswegen die ausgeführten Leistungen auch entsprechend präzise nachweisen müssen. Sie müssen dem Auftraggeber nachweisen, wieviel sie von der jeweiligen Leistung ausgeführt haben und was damit die rechnerische Grundlage des Vergütungsanspruches ist….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de