„…Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags in einer Baustellenbesprechung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer noch 18.000 Euro zahlt und “mit dieser Zahlung sind alle gegenseitigen Forderungen bis zum heutigen Tag abgegolten sind”, verzichtet der Auftraggeber auch auf sämtliche Mängelansprüche. Das Risiko unentdeckter Schäden oder unentdeckter Folgen ist der wechselseitigen Abgeltung von Ansprüchen immanent….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de