Trier: „…Das VG Trier, hat die für die Erschließung eines Baugebietes in Bitburg verantwortliche Firma zur Fertigstellung eines längs der B 257 führenden Lärmschutzwalls verurteilt, mit dessen Errichtung die Firma bereits im Jahr 2011 begonnen hatte.
Die von der Stadt Bitburg verklagte Firma hatte sich in städtebaulichen Verträgen aus den Jahren 2009 und 2010 u.a. zur Errichtung eines Lärmschutzwalls in Bitburg-Masholder, Baugebiet “In der Persch” verpflichtet, mit dessen Errichtung sie im Jahre 2011 begonnen hat. In den folgenden Jahren zeigte die Beklagte gegenüber der Stadt mehrfach Teil-Herstellungen an und forderte eine entsprechende Reduzierung der Vertragserfüllungsbürgschaft. Im Juni 2016 teilte die Beklagte zuletzt mit, dass der Lärmschutzwall zu 95% fertig gestellt sei. Im Jahre 2017 ließ sie Erdmassen am Fuß des Lärmschutzwalls anliefern, die zur Fertigstellung desselben dienen sollten. Im Herbst 2018 forderte die Stadt zur endgültigen Fertigstellung des Lärmschutzwalls auf, woraufhin die Beklagte mitteilte, dass die noch auszuführenden Arbeiten derzeit u.a. witterungsbedingt nicht ausgeführt werden könnten. Im Frühjahr 2019 forderte die Stadt erneut zur Fertigstellung auf…“