Dillingen: „…Wer Flächen versiegelt, muss Ausgleichsmaßnahmen schaffen. Doch unsere Recherchen zeigen: Vielerorts werden die Vorgaben ignoriert. Zwei Beispiele aus Gundelfingen und Steinheim.
Hier, am Saum eines Neubaugebiets im Gundelfinger Norden, müsste sie eigentlich zu finden sein, die Streuobstwiese. Als sogenannte Ausgleichsfläche soll sie den ökologischen Schaden wiedergutmachen, der entsteht, wenn Gemeinden und Städte neue Flächen versiegeln. Doch an den knapp bemessenen Rasenstreifen hinter der Neubaureihe grenzt lediglich ein Kartoffelacker. Keine Streuobstwiese, wie im Bebauungsplan eigentlich vorgesehen. Der Acker ist nicht die einzige Fläche, die im Landkreis Dillingen nur auf dem Papier ein Rückzugsraum für die Natur ist. Wie kann das sein?
Darüber, wie die Ausgleichsflächen an der Gundelfinger Basteistraße eigentlich aussehen sollten, gibt es genaue Vorgaben: Es sollen dort unter anderem eine wilde Blumenwiese entstehen, Obstgehölze gepflanzt und auch eine „Landschaftshecke“ angelegt werden, wie im Umweltbericht aus dem Jahr 2017 steht. Dort heißt es auch: „Die Ausgleichsmaßnahmen sind sofort nach Abschluss der Wohngebietserschließung, spätestens im darauffolgenden Kalenderjahr umzusetzen…“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de