Anerkannte Bausachverständige und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region Tel.: 0821 - 60 85 65 40
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
Darum sollten Bauherren ein Fertighaus gut planen
Musterhaus
„…Beim Bau eines Fertighauses gleicht am Ende wohl kein Projekt dem anderen. Doch der Begriff „Fertighaus“ vermittelt eine gewisse Einfachheit, die sich in der Praxis nicht unbedingt bestätigen muss. Ein Fertighaus hat seinen besonderen Reiz, weil es innerhalb weniger Tage – zumindest äußerlich komplett – auf dem Baugrundstück steht. Weil meist ein Festpreis im Vertrag […]
„…Um bei der großen Anzahl an Fertighausherstellern den richtigen zu finden, sollten Bauherren bei ihrer Suche auf ein paar Punkte besonders achten. Beratungskompetenz und Kommunikation: Die Beratungsqualität des Fertighausherstellers können Interessenten bereits im Musterhaus überprüfen: Beantwortet der Berater alle Fragen leicht verständlich? Geht er auf Wünsche und Bedenken ein? Sind die Informationen konkret und verbindlich? […]
Oberstdorf: „…Schon der Aufstieg ist spektakulär: Ab Oberstdorf-Einödsbach, der südlichsten dauerhaft bewohnten Siedlung Deutschlands, geht es oberhalb des sogenannten Bacherloches über einen schmalen Pfad hinauf zum Waltenbergerhaus, das auf 2084 Metern Höhe liegt. Es ist der älteste Stützpunkt des Deutschen Alpenvereins (DAV) im Allgäu und dennoch der modernste. Zeitgemäß in zweierlei Hinsicht: Das betrifft die […]
Poing: „….In den Musterhäusern der rund 50 renommierten Hersteller in Poing können neue Wohnkonzepte „live“ getestet und unter die Lupe genommen werden. Die architektonische Vielfalt der Ausstellungshäuser ist immens: Ob schlichte Baukörper im aktuellen Bauhaus-Stil, modern interpretierte Landhäuser, filigrane Holzskelettbauten mit transparenten Glasfronten oder repräsentative Stadtvillen, Bungalows oder auch Mehrfamilienhäuser, im Bauzentrum Poing gibt es […]
Frankfurt: 1. Haben die Parteien eines Bau(träger)vertrags keine besondere Vereinbarung über eine bestimmte Beschaffenheit getroffen, genügt der Unternehmer seiner Leistungspflicht, wenn er die der Gattung nach beschriebene Sache in einer mittleren Art und Güte einbaut. Dabei kommt es nicht stets auf einen allgemeinen Maßstab an, sondern dieses Maß kann auch durch die übrigen Vertragsbestimmungen konkretisiert […]