Deutschland: „…Probleme zwischen Vermietern und Mietern lassen sich nicht immer einvernehmlich lösen. Schildern Sie Ihren Fall – wir bemühen uns darum, Ihnen zu helfen. Heute erfahren Sie, in welchem Zustand Sie eine Wohnung übergeben müssen.
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern kommen vor. Manchmal ist sogar anwaltliche Hilfe vonnöten. Deshalb startet FOCUS online eine neue Aktion: Schildern Sie uns Ihren Fall und schreiben Sie an mein-bericht@focus.de . Wir wählen Fälle aus, berichten darüber und holen uns Einschätzungen von Anwälten, Mieterschutzbund oder Haus&Grund.
Rückgabe einer Immobilie am Mietende
In welchem Zustand muss ich meine Wohnung übergeben, wenn ich ausziehe? Diese Frage hat uns Pascal Notte (Name von der Redaktion geändert) gestellt: „ Küche und Parkett sind mehr als 20 Jahre alt und wir haben beim Einzug vor etwas mehr als zehn Jahren darauf verzichtet, dass das Parkett abgeschliffen wurde. Nun stellt der Vermieter viele Forderungen. Ich wüsste gerne, was davon in Ordnung ist. Mir persönlich kommt es so vor, als wünsche er ein neues Haus…“
Quelle und Volltext: focus.de