„…Durch das Gebäudeenergiegesetz kommen nicht nur auf Immobilienbesitzer Änderungen zu. Auch SHK-Betriebe haben ab 2024 neue Pflichten. Worauf müssen sie achten?
- Ab 2024 dürfen zwar weiterhin noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Doch laut Gebäudeenergiegesetz müssen diese Heizungen spätestens ab 2029 mit einem wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Auf Betriebe, die ihren Kunden solche Heizungen einbauen, kommen ab dem 1. Januar 2024 neue Pflichten zu. Sie müssen ihre Kunden dann unter anderem über die möglichen Folgen der CO2-Bepreisung aufklären.
- Doch es gibt durchaus gute Gründe, warum Handwerker Kunden vor dem Einbau auch jetzt schon aufklären sollten: Eine Studie zeigt, welche Mehrkosten solche Heizungen in den kommenden Jahren verursachen könnten.
Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, sie soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. „Der Run auf Wärmepumpen sowie Gas- und Ölheizungen, den es noch im Sommer gab, hat seit dem Gesetzesbeschluss deutlich abgenommen“, berichtet Siegmar Zajonc, Geschäftsführer Jordan GmbH und Obermeister der SHK-Innung in Braunschweig. Momentan sei insbesondere bei Wärmepumpen eine enorme Kaufzurückhaltung bei den Kunden zu spüren. Der Handwerksmeister weiß aber, dass sich zum Jahreswechsel wesentliche Dinge ändern – für seine Kunden und für seinen SHK-Betrieb….“
Quelle und Volltext: handwerk.com