Anerkannte Bausachverständige und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region Tel.: 0821 - 60 85 65 40
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
Haus geerbt: Sanierungspflichten und praktische Tipps
Erbe
„…Sanierungspflichten treten immer beim Eigentümerwechsel in Kraft, also sowohl beim Kauf als auch bei einer Erbschaft. Wie Frank Baur von Baur Immobilien erklärt: „Immer beim Eigentümerwechsel, also beim Kauf, aber eben auch beim Erbe.“ Betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch Wohnungen. Das bedeutet, dass nahezu jede geerbte Immobilie unter diese Regelung fallen kann. […]
„…Das Elternhaus geerbt oder eine Wohnung – wie geht es danach weiter? Die neuen Eigentümer haben verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen. Doch bevor eine Sanierung starten kann und der Einzug in das künftige Eigenheim ansteht, sind zahlreiche Fragen rund um Erbe, Erbengemeinschaft und Steuer zu klären. Das Buch „Immobilie […]
Deutschland: „…Jährlich werden in Deutschland mindestens 14.000 Gebäude abgerissen. Für Wohnraum, Klimaschutz und das kulturelle Erbe sei das ein Debakel, kritisiert eine Initiative. Ein „Abriss-Atlas“ soll die Sünden transparent machen. Betroffen ist beispielsweise das historische Generalshotel auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg. Betroffen ist die Radrennbahn in Nürnberg. Und betroffen sind Wohnhäuser wie die „Diesel-Villa“ in Augsburg. […]
Deutschland: „…Wer eine Immobilie steuerfrei erbt, muss für 10 Jahre Eigentümer bleiben und darin wohnen. Sonst wird nachträglich Erbschaftsteuer fällig. Zwar können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder das Familienheim frei von Erbschaftsteuer erben – auch zusätzlich zu anderen Steuerfreibeträgen. Doch steuerfrei bleibt die geerbte Immobilie nur, wenn die Erben sofort einziehen und zehn Jahre als […]
Düsseldorf: 1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe, dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der […]