Augsburg Land: „…Die Grundsteuer wird neu berechnet – nun hat Friedberg den Hebesatz dafür festgelegt. Doch dieser ist nur ein Faktor für die Höhe der Steuer.
Anfang Januar werden bei rund 15.000 Friedbergerinnen und Friedbergern Briefe ins Haus flattern. Dann kommt die Information, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen. Das gesamte System zur Berechnung wurde neu auf die Beine gestellt. Schon 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsmethode für verfassungswidrig. Daher mussten die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer B – also bei privaten und gewerblichen Gebäuden – neu ermittelt werden. Dieser Prozess findet langsam seinen Abschluss. Wie hoch die Grundsteuer für die Betroffenen genau ausfällt, hängt aber auch von einer anderen Schlüsselzahl ab: dem Hebesatz. Diesen legt jeweils eine Kommune selbst….“
Quelle und Volltext: augsburger-alllgemeine.de