München muss in Teilen offenlegen, auf welcher Basis der Mietspiegel entsteht. Das ist gut so – weil der Haus- und Grundbesitzerverein dann hoffentlich bald Ruhe gibt. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
München muss in Teilen offenlegen, auf welcher Basis der Mietspiegel entsteht. Das ist gut so – weil der Haus- und Grundbesitzerverein dann hoffentlich bald Ruhe gibt. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
Mieter haben kein Recht auf Auskunft über Asbest
Mieter haben keinen generellen Auskunftsanspruch auf eine mögliche Asbestbelastung in ihrer Wohnung. Auch einen allgemeinen Anspruch auf Entnahme einer Materialprobe gibt es nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 209/17). Das gilt insbesondere dann, wenn ein Sachverständiger festgestellt hat, dass aufgrund einer vollständigen Überdeckung des Fußbodens durch Laminat keine Gefahr ausgeht. In dem verhandelten Fall wollten Mieter Auskunft darüber, ob in ihrer Wohnung Asbestplatten verlegt sind. Die Vermieterin hatte den Mietern dazu ein Gutachten übergeben, das eine Gesundheitsgefährdung ausschloss. Die Mieter wollten sich damit nicht zufriedengeben…..