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„…Schimmelpilze benötigen zum Wachstum Nährstoffe und Feuchtigkeit. Da in Gebäuden Nährstoffe grundsätzlich in mehr oder weniger gut verfügbaren Formen vorhanden sind, kommt der Feuchtigkeit eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Die Feuchtigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Wachstum von Schimmelpilzen auf Materialien stattfindet, liegt bei ca. 70 % relativer Feuchte an der Oberfläche. Mit zunehmendem Feuchtegehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schimmelpilzwachstum auftritt. Bei 80 % relativer Feuchte an der Oberfläche sind die Wachstumsbedingungen für fast alle innenraumrelevanten Schimmelpilzarten erreicht.
Gründe für ein Wachstum von Schimmelpilzen im Wohnraum, bzw. an Baustoffen und Bauteilen, sind äußerst vielseitig, daher nachfolgend nur ein paar wenige Beispiele:
- Wärmebrücken
- Fehlerhafte Wärmedämmung (an Innendämmung oder Fassadendämmung)
- Geringe Wärmespeicherung oder Wärmedämmung der Baustoffe
- Erhöhte Wärmeübergangswiderstände
- Unzureichende Beheizung
- Beschädigte oder undichte Fensterdichtungen
- Fehlerhaft verlegte Dampfsperren
- Erhöhte Feuchteproduktion im Innenraum
- Unzureichendes oder unsachgemäßes Lüften
- Unzureichende Heizmöglichkeit und/oder falsche Anordnung der Radiatoren u. Ä.
- Schlechte Feuchtepufferung der Baumaterialien
- Wasserschäden von außen oder innen
- Neubaufeuchte/Baufeuchte
- Hohe Luftfeuchtigkeit durch viele Pflanzen, Tiere o. Ä.
- Falsche Nutzung oder Überbelegung der Räumlichkeiten
- Konvektion von warmer feuchter Luft in kalte oder nur gering beheizte Räume
- Problematische Anordnung von Einrichtungsgegenständen
- Feuchtigkeit in der Baukonstruktion aufgrund von allgemeinen Baumängeln
- Feuchtigkeit in der Baukonstruktion aufgrund von allgemeinen Bauschäden
- Schlecht angeordnete Möblierung
- Hohes Nährstoffangebot (falsche Baustoffe und/oder nachlässige Reinigung)
- Unsachgemäß sanierte Wasserschäden (Rohrbrüche, Unwetterschäden, etc)
- Nicht vollständig abgetrocknete Baufeuchte
etc.
Ein häufiges Problem im Zusammenhang mit Schimmelpilzen ist im Bereich des Mietrechts angesiedelt. Hierbei ist von einem neutralen Bausachverständigen festzustellen, durch welche Umstände das Schimmelpilzwachstum hervorgerufen wurde.
- Baulich bedingte Ursachen sind vom Eigentümer/Vermieter abzustellen und zu sanieren, der Mieter kann ggf. eine Mietkürzung verhandeln und/oder erstreiten.
- Nutzerbedingte Ursachen sind vom Mieter abzustellen und ggf. Schadensersatz gegenüber dem Eigentümer/Vermieter zu leisten.
Erst nach der Ursachenermittlung können nötige Schritte zur Mängelbeseitigung geplant und angegangen werden. Schimmelschäden, deren visuell aufnehmbares Wachstum unter 0,5 m² liegt, können in aller Regel vom Bewohner, bzw. Mieter oder Vermieter, nach Vorgabe des Bausachverständigen entfernt werden. Ist der sichtbare Bewuchs größer, so wird allgemein angeraten, einen Fachbetrieb mit der Sanierung zu beauftragen und unter Umständen auch eine labortechnische Pilzbestimmung über eine Probeentnahme zu beauftragen. Dies entscheidet jedoch der prüfende neutrale Bausachverständige, der nötigenfalls weitere Spezialisten hinzuzieht…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung. de