„….Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen können schwerste Schäden anrichten. Schäden, Einbußen und Sorgen um die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Daher stehen die Mietvertragsparteien vor einer gemeinsamen Aufgabe, die möglichst einvernehmlich gelöst werden sollte.
Der Deutsche Mieterbund informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in einer solchen Situation:
Reparatur- und Instandsetzungsanspruch des Mieters
Gebäudeschäden und Wohnungsschäden durch Sturm, Hagel oder eingedrungenes Wasser muss der Eigentümer und Vermieter beseitigen. Auch für das Abpumpen des Wassers aus den Kellern und ggf. den Wohnungen ist der Vermieter verantwortlich, genauso wie für das Trockenlegen der Wohnung.
In den Mietwohnungen selbst muss der Vermieter im Übrigen nur Schäden an den mitvermieteten Gegenständen übernehmen. Das können Einbauküchen, Elektrogeräte, Teppichböden usw. sein….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de