Deutschland: „…Die Deutsche Bauchemie hat erstmals die »Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)« – FPD-Richtlinie – veröffentlicht.
Darin werden die flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen als eigenständige Produktgruppe zur Abdichtung von erdberührten Bauwerken und Behältern vorgestellt und ihre Verarbeitung in den verschiedenen Anwendungsbereichen beschrieben. Inhaltlich haben sich die Autoren der 56-seitigen Richtlinie an den Vorgaben der nationalen Normen DIN 18533 und DIN 18535 orientiert, auch wenn die FPD bisher darin normativ nicht geregelt sind.
Die flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen sind erstmalig bauordnungsrechtlich in der Ausgabe 2019-1 der MVV TB unter der Nummer C 3.26 erfasst. Für die Verwendung in bauaufsichtlich geregelten Anwendungsbereichen benötigen die FPD als Verwendbarkeitsnachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) auf Basis der Prüfgrundsätze PG-MDS/FPD.
In Teil A der FPD-Richtlinie werden die Grundlagen für die Planung und Ausführung der Abdichtungsbauweise mit FPD erläutert. Dieser Teil enthält auch die Stoffbeschreibung und die Anforderungen an FPD. Er richtet sich in erster Linie an den Planer, während in Teil B detaillierte Verarbeitungshinweise zur Abdichtung mit FPD, einschließlich Informationen zur Qualitätssicherung und Dokumentation, gegeben werden….“
Quelle und Volltext: derbauv.de