Deutschland: „…Die Corona-Kontaktbeschränkungen erschweren viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Grund: Unterlagen können nicht immer in den Rathäusern eingesehen werden und Anhörungen in großer Runde nicht stattfinden. Das Bundeskabinett hat daher mit dem sogenannten Planungssicherstellungsgesetz eine Sonderregelung beschlossen, die Verfahren vereinfachen soll.
Die Sonderregelung ermögliche es, Erörterungen und Antragskonferenzen künftig digital stattfinden zu lassen. Bürger sollen online an Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen oder Antragskonferenzen teilnehmen können. Anhörungen sollen unter anderem per E-Mail erfolgen.
So könnten Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden sollen….“
Quelle und Volltext: handwerk.com