Landkreis Neu-Ulm: „…Die neuen Regelungen der Bayerischen Bauordnung wirken sich auch auf Bauherren im Landkreis Neu-Ulm aus.
Seit dem 1. Februar gilt die neue Bayerische Bauordnung. Was Häuslebauer im Landkreis dazu wissen müssen – und wo es Informationen gibt.
Die neue Bayerische Bauordnung ist am 1. Februar in Kraft getreten. Unter anderem gelten damit jetzt neue Vorgaben im Abstandsflächenrecht. Außerdem wurde die Nachbarbeteiligung vereinfacht. Das Landratsamt Neu-Ulm beantwortet dazu die wichtigsten Fragen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de