Langerringen: „…Die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum ersten Februar beschäftigt derzeit alle Gemeinden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Neuregelung des Maßes der Abstandsflächen von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. Bürgermeister Marcus Knoll erläuterte die Gesetzesnovellierung, die eine dichtere Bebauung innerorts zum Ziel hat und damit den Flächenverbrauch vermindern soll. Demnach wird bei der Wandhöhe als Bemessungsgrundlage des Abstands nunmehr die Höhe des Daches bei mehr als 45 Grad Neigung zu einem Drittel und der Giebel in voller Höhe hinzugerechnet…”
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de