Waldstetten: „…In Bebauungsplänen wird üblicherweise vorgeschrieben, wie Häuser aussehen dürfen. Das hat nicht selten umfangreiche Änderungswünsche von Bauherrn zur Folge. Denen kann dann mit Befreiungen entsprochen werden. Das Landratsamt will diese Praxis offenbar nicht mehr mitmachen. Der Marktrat Waldstetten hat deshalb für ein neues Baugebiet großzügige Dachvarianten zugelassen.
Die Problematik taucht immer wieder bei Bauanträgen auf: Weil ein Projekt von den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans abweicht, sollen Befreiungen erteilt werden, zum Beispiel für die Größe eines Gebäudes oder dessen Dachausführung.
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de