München: „…Fast jede zweite Hinterlassenschaft enthält eine Immobilie. Für manchen ist es wie ein Sechser im Lotto eine Immobilie zu erben. Manchmal kann sich die Erbschaft einer Immobilie jedoch auch als Albtraum erweisen. Wird man Erbe, hat man sehr wenig Zeit sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Zunächst hört es sich toll an, eine Immobilie geerbt zu haben. Was aber wenn diese erheblich überschuldet und sanierungsbedürftig ist? Vielleicht macht es dann Sinn, die Erbschaft auszuschlagen, sagt Rechtsanwältin Alexandra Oldekop von der Kanzlei Maltry.
Der Gesetzgeber billigt dem Erben hier lediglich sechs Wochen Bedenkzeit ab Kenntnis des Anfalls und Grundes der Berufung (i.d.R. der Todeszeitpunkt) zu, bzw. bei testamentarischem Erbe ab Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht. Innerhalb dieser sechs Wochen muss die Erbschaft ausgeschlagen werden, sonst wird man automatisch Erbe. Auch wenn man noch verständlicherweise mit der Trauer beschäftigt ist, sollte man dennoch nicht versäumen, sich schnell professionellen Rat einzuholen….“
Quelle und Volltext: abendzeitung-muenchen.de