Bayern: „…Die Preise für Energie steigen immer weiter – der Ukraine-Krieg hat den Effekt noch verstärkt. Der Staat will einkommensschwachen Haushalten nun helfen und die hohen Heizkosten abfedern. Am 2. Februar hat das Kabinett deshalb den Heizkostenzuschuss beschlossen – und einen Monat später gleich noch mal überarbeitet. Am 27. April wurde er nun im Bundesrat durchgewunken. Wir erklären, wann Sie Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, wer wie viel bekommt und wann die Auszahlung ist. Generell gilt: Den Zuschuss gibt es insgesamt nur einmal.
Den Heizkostenzuschuss 2022 bekommen Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de