„…Wohnungsübergaben, Hausübergaben oder die Übergabe von Gewerbeimmobilien sind nicht immer ohne Komplikationen zu bewältigen. Ob es nun ein gewerblicher Pachtvertrag ist, der die Nutzung der Gewerbeimmobilie umfasste und aufgelöst wird, oder der Mietvertrag einer Wohnung oder eines Hauses. Die Probleme sind oft ähnlich. So sehen die Mieter/Pächter manchmal nicht ein oder bemerken es womöglich nicht, dass sie die zu übergebende Wohnung, das Wohnhaus oder eben eine Gewerbeimmobilie in dem ehemals vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben sollten. Manchmal hinterlassen sie gar grobe Beschädigungen und Unmengen an Unrat (Messi-Sydrom). Auf der anderen Seite fordern die Vermieter oder Verpächter ab und an auch viel zu viel von den scheidenden Vertragspartnern….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de