Bayern: „.. „Der Gesetzentwurf für das Bayerische Grundsteuermodell ist transparent, für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung leicht zu administrieren und erfüllt die verfassungsrechtlichen Vorgaben“, sagte Sven Behrends, Vorstandsmitglied der ZIA-Region Süd, in der heutigen Anhörung vor dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. „Die Nutzung der Länderöffnungsklausel und die Abkehr vom komplexen Bundesmodell ist aus Sicht des ZIA daher grundsätzlich der richtige Schritt bei der künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer in Bayern.“
Lediglich in einigen wenigen Punkten sieht der ZIA weiterhin Optimierungsbedarf und weist dem Bayerischen Gesetzgeber in Sonderfällen der Grundstücksbewertung einen praxisgerechten Weg, um die Erklärung durch die Steuerpflichtigen und die Veranlagung seitens der Finanzverwaltung weiter zu vereinfachen.
Grundsteuer C bleibt außen vor….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de