Germering: „…Ein Urteil wurde nicht gefällt: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.
Eine Erzieherin eines Kindergartens war im Juli 2019 auf die Bauarbeiten an dem Haus aufmerksam geworden – das Gebäude steht gegenüber der Kita. Sie sah, dass die Baustelle nicht abgesperrt und die Fassade nicht abgedeckt war. Die junge Frau hatte Angst um die Gesundheit der von ihr betreuten Kinder – sie fürchtete, dass Asbest freigesetzt wird. Daher alarmierte sie die Polizei….“
Quelle und Volltext: merkur.de