„…Wer sein Dach saniert und dämmt, erhält dafür eine Förderung. Gut zu wissen: In diesem Rahmen ist auch eine Dachbegrünung förderfähig! Denn bei Sanierungsmaßnahmen an den Dachflächen gehören auch Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung. Alle Infos und Details zur Förderung für ein Gründach.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist auch eine Dachbegrünung förderfähig. Zur Wahl stehen Zuschuss, Förderkredit und Steuerbonus. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Dachsanierung die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllt werden: Es gilt ein maximaler U-Wert beim Flachdach und Steildach von 0,14 W/(m²K). Bei Einhaltung dieser Anforderungen gehört auch das Gründach mit entsprechendem Dachaufbau zu den förderfähigen Leistungen und Kosten bei einer Dachsanierung/Dachdämmung….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de