Penzberg: „…Man sei bestrebt, bauwilligen Einheimischen mit normalem beziehungsweise durchschnittlichem Einkommen bezahlbare Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen, heißt es seitens der Stadt über das Erbbau-Modell. Ohne solche Wohnbaumodelle – dazu gehört auch das Einheimischenmodell – „wäre ein Großteil der im Ort verwurzelten Bevölkerung nicht in der Lage, ein finanzierbares Grundstück zu erwerben, um sich Wohneigentum zu schaffen“.
Beim Erbbaurecht erhält man durch die Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses das Recht, auf einem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten und darin zu wohnen. Die übliche Laufzeit beträgt 99 Jahre….“
Quelle und Volltext: merkur.de