OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.06.2022 – 1 M 43/22
Die Übersendung eines nicht qualifiziert signierten Widerspruchsschreibens in Gestalt einer PDF-Datei, die an eine einfache E-Mail angehängt ist, wahrt weder die Schriftform noch die elektronische Form nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 3a Abs. 2 VwVfG-MV*)
Quelle und Volltext: ibr-online.de