München: „…Am Amtsgericht München hat der Prozess um den Abriss des denkmalgeschützten “Uhrmacherhäusls” begonnen. Der Eigentümer bestreitet, den Auftrag für die Abbrucharbeiten gegeben zu haben. Es sei ein “Versehen” gewesen, sagt der Bauunternehmer.
Der Abriss des Münchner “Uhrmacherhäusls“ im Jahr 2017 ist einmal mehr Gegenstand eines Prozesses. Der Eigentümer und der Geschäftsführer eines Bauunternehmens werden beschuldigt, das denkmalgeschützte Gebäude absichtlich abgerissen zu haben, statt es zu sanieren. Der Vorwurf lautet auf gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Doch zumindest der Eigentümer bestreitet alle Vorwürfe und fühlt sich völlig zu Unrecht zum Sündenbock abgestempelt. Der 44-jährige Rohrreinigungsunternehmer aus dem Landkreis München hatte das Grundstück samt Haus einer Erbengemeinschaft für 650.000 Euro abgekauft. Über seine Anwälte ließ er nun erklären, dass er kein Immobilienhai sei. Er habe das “Uhrmacherhäusl“ definitiv sanieren und dann selbst einziehen wollen….“
Quelle und Volltext: br.de