„…Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objektsteuer. Das heißt: Wer ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, muss die Abgabe regelmäßig zahlen. Dabei wird zunächst zwischen den unterschiedlichen Grundsteuerarten unterschieden, da Grundstücke je nach Nutzung beziehungsweise Bebauung unterschiedlich bewertet werden.
Grundsteuer A: Diese Grundsteuerart gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
Grundsteuer B: Unter diese Grundsteuerart fallen alle Grundstücke, die nicht unter A fallen – wie beispielsweise Häuser, Wohnungen oder Geschäftsgrundstücke, aber auch unbebaute Grundstücke.
Grundsteuer C: Diese Grundsteuerart ist mit der Reform eingeführt worden und gilt ab dem Jahr 2025. Sie kann optional von den Gemeinden erhoben werden. Damit können Gemeinden baureife unbebaute Grundstücke in ihrer Region höher besteuern. So will die Politik Grundstücksspekulation entgegenwirken und hofft, dass die Steuer Eigentümer und Eigentümerinnen motiviert, mehr Wohnraum zu schaffen.
Für die Mehrheit ist die Grundsteuer B relevant….“
Quelle und Volltext: focus.de