„…Beweise werden durchaus auch bei eigenen Bauvorhaben gesichert, um zu belegen, dass etwas korrekt ausgeführt wurde (meist durch den Handwerksbetrieb bzw. Auftragnehmer) oder eben, dass etwas nicht korrekt ausgeführt wurde bzw. ein Mangel vorhanden ist (meist durch den Bauherrn bzw. Auftraggeber). Bei Letztgenanntem, beispielsweise wenn es darum geht, festgestellte Baumängel zu dokumentieren, um gegebenenfalls mit der Mängelbeseitigung beginnen zu können, damit das Bauvorhaben weitergeführt werden kann oder eben das entsprechende Objekt schnell wieder genutzt werden kann, etc. Ergo nicht nur dann, wenn ein Schaden durch etwaige Maßnahmen Dritter entstehen könnte, wird ein selbstständiges Beweisverfahren in die Wege geleitet, auch dann, wenn bereits ein Schaden oder eine mangelnde Ausführung vorhanden ist….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de
