
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® ist auch während der Ausgangsbeschränkungen für Sie bundesweit im Einsatz. Allein die Möglichkeit, dass bei Ihnen Gefahr im Verzug vorliegen kann, verbietet uns nicht für Sie erreichbar und im Einsatz zu sein.
Gefahr im Verzug wie folgt definiert* werden:
- Gefahr: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
- Gegenwärtige Gefahr: Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
- Erhebliche Gefahr: Eine Gefahr, die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bedroht.
- Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung, oder sogar der Tod einzutreten droht.
- Gefahr im Verzuge: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde, handlungs- oder vertretungsberechtigten Person oder Personenmehrheit eine andere Behörde, Person oder Einzelperson tätig wird.
Wenn Sie also bautechnische Probleme haben – selbst wenn es nur ein Pilzwachstum ist (auch das kann erheblich gesundheitsschädlich sein), rufen Sie uns unter 0821 – 60 85 65 40 an. Wir sind gerne für Sie da!
*Quelle: Wikipedia