Berlin – 1. Belästigungen durch Nachbarn rechtfertigen eine Mietminderung.
2. Baulärm auf dem Nachbargrundstück rechtfertigt ebenfalls eine Mietminderung – zumindest wenn der Vermieter selbst auf dem Nachbargrundstück die Baustelle betreibt. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de