Baugeldgläubiger kann keine Einsicht in die Insolvenzakte nehmen!
LG München I, Urteil vom 25.03.2021 – 11 O 17663/20
Deutschland: „…Ein Nachunternehmer hat gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Generalunternehmers keinen Anspruch auf Einsicht in die Insolvenzakte, um prüfen zu können, ob Baugeld zweckwidrig verwendet wurde, um einen Schadensanspruch gegen den früheren Geschäftsführer des Generalunternehmers geltend zu machen….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de