„…Art und Umfang der kontrollierenden und überwachenden baubegleitenden Leistungen werden mit unseren Kunden nach deren Wünschen vereinbart und entsprechend geplant, können aber auch während des laufenden Auftrags, soweit einplanbar, angepasst werden. In aller Regel finden Kontrollgänge auf den Baustellen unangemeldet statt und Besprechungen mit den am Bau Beteiligten mit vorausgehender Terminvereinbarung….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de