Deutschland: „…Kosten für den Schornsteinfeger können Sie auch als Mieter bzw. Mieterin steuerlich geltend machen.
Da die Arbeiten, die der Schornsteinfeger in Ihrem Haus verrichtet, zu den Handwerkerleistungen zählen, können Sie einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge von der Steuer abgesetzt werden. Was Sie beachten müssen, wenn Sie die Rechnungen des Schornsteinfegers oder Kaminkehrers – wie der Mann, der Glück bringen soll, auch genannt wird – steuerlich geltend machen wollen, erfahren Sie hier….“
Quelle und Volltext: merkur.de