München: „…Wer ein Zimmer oder seine Wohnung kurzfristig vermieten möchte, kann sich einiges dazuverdienen. Doch für die Untervermietung gelten viele Regeln – und teilweise hohe Strafen seitens der Stadt. Was zu beachten ist, erklärt Volker Rastätter vom Mieterverein.
Mieter brauchen für die Untervermietung eine Genehmigung des Vermieters. Wenn nur ein Zimmer untervermietet werden soll – der Hauptmieter also weiter in der Wohnung wohnt -, hat er einen Anspruch auf die Genehmigung. Voraussetzung ist, dass wichtige persönliche oder finanzielle Gründe vorliegen. Etwa, dass Mieter Hilfe im Haushalt wollen oder die Einkünfte aus der Vermietung brauchen….“
Quelle und Volltext: merkur.de